Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße:
Qn 2,5 m³/h 6,05 Euro / Monat
Qn 6,0 m³/h 14,52 Euro / Monat
Qn 10,0 m³/h 24,20 Euro / Monat
Die Einleitgebühr beträgt:
Für Grundstücke, die das Abwasser ungereinigt an die öffentliche Entwässerungseinrichtung abgeben ab 01.01.2022:
1,61 Euro je m³ Schmutzwasser
0,42 Euro je m² zu entwässernde Grundstücksfläche
Nähere Informationen dazu unter Archiv und Satzungen